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   SG Karlsruhe, 28.04.2010 - S 4 SO 1393/10 ER   

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https://dejure.org/2010,11325
SG Karlsruhe, 28.04.2010 - S 4 SO 1393/10 ER (https://dejure.org/2010,11325)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.04.2010 - S 4 SO 1393/10 ER (https://dejure.org/2010,11325)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. April 2010 - S 4 SO 1393/10 ER (https://dejure.org/2010,11325)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter - Unterkunft und Heizung - Wohngeldanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf ergänzende Grundsicherungsleistungen im Alter bei Mietschulden und bei der Gefährdung des Mietverhältnisses und des Erhalts dringend benötigter Medikamente; Vorrang des Wohngeldanspruchs vor dem Sozialhilfeanspruch bei möglicher Vermeidung der ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Wohngeldanspruch geht dem Anspruch auf Sozialhilfe für Kosten der Unterkunft vor

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohngeldanspruch geht Anspruch auf Sozialhilfe für Kosten der Unterkunft vor - Wohngeldgesetz begründet grundsätzlichen Vorrang von Wohngeld gegenüber Sozialhilfeleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Grundsicherungsleistungen im Alter, Vorrang von Wohngeld

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus SG Karlsruhe, 28.04.2010 - S 4 SO 1393/10
    Der ihr dann noch verbleibende Zuzahlungsbetrag von ca. 44 EUR jährlich rechtfertigt nach Auffassung des beschließenden Gerichts auch unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum menschenwürdigen Existenzminimum (Urteil vom 2. Februar 2010, 1 BvL 1/09 u. a., ZFSH SGB 2010, 152 ) keinen zusätzlichen sozialhilferechtlichen Leistungsbedarf wegen laufendem und unabweisbarem besonderen Bedarf.
  • BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 112.81

    Hilfsbedürftigkeit - Sozialhilfe - Nichteheliches Kind - Mutter -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 28.04.2010 - S 4 SO 1393/10
    Der Vorrang des Wohngeldanspruchs ist vorliegend auch unmittelbar durchsetzbar (Stichwort: bereite Mittel - vgl. BVerwGE 21, 208 ; 38, 307 ; 55, 148 ; 67, 163 sowie Urteil vom 12. Oktober 1993 - 5 C 38/92 - und Beschlüsse vom 13. Mai 1996, 5 B 52/96 sowie vom 21. Dezember 1999, 5 B 84.99, beide zitiert nach JURIS), weil die Wohngeldbehörde des Antragsgegners der Sache nach Wohngeld - auch rückwirkend - bewilligen will, wie es sich aus den Ausführungen im Bescheid vom 24. März 2010 ergibt.
  • BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus SG Karlsruhe, 28.04.2010 - S 4 SO 1393/10
    Der Vorrang des Wohngeldanspruchs ist vorliegend auch unmittelbar durchsetzbar (Stichwort: bereite Mittel - vgl. BVerwGE 21, 208 ; 38, 307 ; 55, 148 ; 67, 163 sowie Urteil vom 12. Oktober 1993 - 5 C 38/92 - und Beschlüsse vom 13. Mai 1996, 5 B 52/96 sowie vom 21. Dezember 1999, 5 B 84.99, beide zitiert nach JURIS), weil die Wohngeldbehörde des Antragsgegners der Sache nach Wohngeld - auch rückwirkend - bewilligen will, wie es sich aus den Ausführungen im Bescheid vom 24. März 2010 ergibt.
  • BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 35.77

    Eigenständigkeit der Ansprüche der einzelnen Familienmitglieder auf Sozialhilfe -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 28.04.2010 - S 4 SO 1393/10
    Der Vorrang des Wohngeldanspruchs ist vorliegend auch unmittelbar durchsetzbar (Stichwort: bereite Mittel - vgl. BVerwGE 21, 208 ; 38, 307 ; 55, 148 ; 67, 163 sowie Urteil vom 12. Oktober 1993 - 5 C 38/92 - und Beschlüsse vom 13. Mai 1996, 5 B 52/96 sowie vom 21. Dezember 1999, 5 B 84.99, beide zitiert nach JURIS), weil die Wohngeldbehörde des Antragsgegners der Sache nach Wohngeld - auch rückwirkend - bewilligen will, wie es sich aus den Ausführungen im Bescheid vom 24. März 2010 ergibt.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2009 - 12 S 2854/07

    Zum Bezug von Wohngeld für eine pflegebedürftige Person in Heimunterbringung bei

    Auszug aus SG Karlsruhe, 28.04.2010 - S 4 SO 1393/10
    Ein Wohngeldausschluss soll so eingeschränkt werden, dass jedenfalls übergangsweise ein gleichzeitiger Bezug von bestimmten Transferleistungen und Wohngeld möglich ist und sodann im Erstattungswege zwischen den Leistungsträgern ausgeglichen wird (vgl. im Einzelnen BR-Drs. 754/08; vgl. ebenso Verwaltungsgerichthof Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Juni 2009, 12 S 2854/07, JURIS Rn. 43).
  • BVerwG, 29.09.1971 - V C 2.71

    Zuschuss zu den Kosten einer Heilkur als vorbeugende Gesundheitshilfe oder

    Auszug aus SG Karlsruhe, 28.04.2010 - S 4 SO 1393/10
    Der Vorrang des Wohngeldanspruchs ist vorliegend auch unmittelbar durchsetzbar (Stichwort: bereite Mittel - vgl. BVerwGE 21, 208 ; 38, 307 ; 55, 148 ; 67, 163 sowie Urteil vom 12. Oktober 1993 - 5 C 38/92 - und Beschlüsse vom 13. Mai 1996, 5 B 52/96 sowie vom 21. Dezember 1999, 5 B 84.99, beide zitiert nach JURIS), weil die Wohngeldbehörde des Antragsgegners der Sache nach Wohngeld - auch rückwirkend - bewilligen will, wie es sich aus den Ausführungen im Bescheid vom 24. März 2010 ergibt.
  • BVerwG, 13.05.1996 - 5 B 52.96

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 28.04.2010 - S 4 SO 1393/10
    Der Vorrang des Wohngeldanspruchs ist vorliegend auch unmittelbar durchsetzbar (Stichwort: bereite Mittel - vgl. BVerwGE 21, 208 ; 38, 307 ; 55, 148 ; 67, 163 sowie Urteil vom 12. Oktober 1993 - 5 C 38/92 - und Beschlüsse vom 13. Mai 1996, 5 B 52/96 sowie vom 21. Dezember 1999, 5 B 84.99, beide zitiert nach JURIS), weil die Wohngeldbehörde des Antragsgegners der Sache nach Wohngeld - auch rückwirkend - bewilligen will, wie es sich aus den Ausführungen im Bescheid vom 24. März 2010 ergibt.
  • BVerwG, 21.12.1999 - 5 B 84.99

    Gerichtlich durchzusetzende Ansprüche als bereite Mittel i.S. von § 2 BSHG

    Auszug aus SG Karlsruhe, 28.04.2010 - S 4 SO 1393/10
    Der Vorrang des Wohngeldanspruchs ist vorliegend auch unmittelbar durchsetzbar (Stichwort: bereite Mittel - vgl. BVerwGE 21, 208 ; 38, 307 ; 55, 148 ; 67, 163 sowie Urteil vom 12. Oktober 1993 - 5 C 38/92 - und Beschlüsse vom 13. Mai 1996, 5 B 52/96 sowie vom 21. Dezember 1999, 5 B 84.99, beide zitiert nach JURIS), weil die Wohngeldbehörde des Antragsgegners der Sache nach Wohngeld - auch rückwirkend - bewilligen will, wie es sich aus den Ausführungen im Bescheid vom 24. März 2010 ergibt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2015 - L 9 SO 496/14

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Zulässigkeit

    Letzteres ist nach der Regelung des § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 des Wohngeldgesetzes - (WoGG) insoweit vorrangig, als es ausreicht, den grundsicherungsrechtlichen Bedarf der Klägerin nach dem Vierten Kapitel des SGB XII zu decken (vgl. hierzu SG Karlsruhe, Beschl. v. 28.04.2010 - S 4 SO 1393/10 ER -, juris Rn. 28 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2020 - L 8 SO 393/16
    Im Übrigen ist die Frage (und damit einhergehend ein Erfolg in diesem Verfahren) ob sich ein Hilfebedürftiger, der Sozialhilfeleistungen beantragt hat auf die Inanspruchnahme von Wohngeld verweisen lassen muss, wenn dadurch sein Hilfebedarf ganz oder teilweise entfällt offen (verneinend: u.a. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.04.2018 - L 15 SO 213/17 B PKH - juris Rn. 5; Coseriu in jurisPK-SGB XII, 3. Aufl., § 2 SGB XII Rn. 22); bejahend hingegen u.a.: SG Aachen, Beschluss vom 6.5.2016 - S 19 SO 49/16 ER - juris Rn. 10; SG Karlsruhe, Beschluss vom 28.4.2010 - S 4 SO 1393/10 ER - juris Rn. 28f).
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